Einkommensbezug (A+E KG)

Der folgende Text bezieht sich auf das Arbeits- und Entgeltbestätigungsformular für Krankengeld (A+E KG).

Im Feld "Betrag des Bezuges" ist das Entgelt des letzten Kalendermonats (oder der letzten drei Kalendermonate für freie Dienstnehmer:innen) einzugeben, in dem der/die Dienstnehmer:in sein/ihr letztes Entgelt erhalten hat. Zeiten, in denen nur Teilentgelt bezogen wurde, und das Entgelt des laufenden Beitragszeitraumes bleiben hier unberücksichtigt.

Sonderzahlungen und beitragsfreie Bezüge (z. B. Kostenersatz) zählen nicht zum monatlichen Entgelt. Als Beitragszeitraum ("Einkommensbezug ab/bis") gilt der Kalendermonat.

Werden beitragspflichtige Sachbezüge während der Arbeitsunfähigkeit nicht weitergewährt, sind diese auf der Arbeits- und Entgeltbestätigung für Krankengeld im Feld "Betrag des Bezuges“ anzuführen. Zusätzlich ist im Feld "Ist Sachbezug im Arbeitsverdienst enthalten?“ "ja“ auszuwählen.

Sofern im vorherigen Kalendermonat (oder den letzten drei Kalendermonaten für freie Dienstnehmer:innen) vor dem Ende des vollen Entgeltanspruchs entweder das Beschäftigungsverhältnis noch nicht bestand oder die versicherte Person aufgrund von Arbeitsunfähigkeit (z.B. bei Wiedererkrankung) keinen Anspruch auf beitragspflichtiges Entgelt hatte, muss das beitragspflichtige Entgelt des aktuellen Beitragszeitraums angegeben werden. Dabei sind ausschließlich Zeiträume mit vollem Entgeltanspruch zu berücksichtigen, während Zeiten in denen Teilentgelt bezogen wurde unberücksichtigt bleiben.

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