Pfändung

Eine Pfändung des Entgelts eines/einer Dienstnehmer:in durch den/die Diensgeber:in wird dann notwendig, wenn der/die Dienstnehmer:in seiner/ihrer Schuld gegenüber einer Person oder einer Stelle nicht nachkommt und daher eine Exekution durch Gericht, Finanz- oder Verwaltungsbehörde angeordnet wurde.

Für nähere Informationen empfehlen wir, die Seite der Wirtschaftskammer zu besuchen: Lohnpfändung

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